Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Behandlung
In meiner Praxis behandele ich nach dem anerkannten Richtlinienverfahren: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Einzel- und Gruppentherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Behandlungen sollten bis zum 21. Lebensjahr beginnen. Dabei habe ich mich nicht auf einzelne Diagnosen oder Behandlungsschwerpunkte festgelegt. Aus meiner Sicht ist es für eine gelingende Behandlung entscheidender, dass zwischen uns eine vertrauensvolle Beziehung entstehen kann, in der belastende oder auch ärgerliche Gefühle und Gedanken thematisiert werden können.
Da jüngere Kinder dies vor allem im Spiel oder kreativen Gestalten ausdrücken, bietet die Praxis das notwendige therapeutische Material. Bei älteren Kindern und Jugendlichen steht – je nach individuellen Vorlieben und Ausdrucksmöglichkeiten – das therapeutische Gespräch im Vordergrund.
Vor Beginn einer Therapie stehen probatorische Sitzungen, eine Art „Probetherapie“, zur Verfügung. Neben der Diagnostik und Informationen zu meiner Arbeitsweise werden wir in diesen ersten Sitzungen herauszufinden, ob eine längerfristige Zusammenarbeit vorstellbar ist. Auch dienen diese Sitzungen dazu, festzustellen, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Entscheiden sich ihr Kind, Sie als Eltern und ich mich dann dafür, dass eine Psychotherapie beantragt werden soll, werden die Therapieziele und der Behandlungsplan individuell festgelegt und gemeinsam besprochen.
Je nach Bedarf kann eine Psychotherapie von einem halben Jahr bis zu drei Jahren andauern. Wichtig ist, dass die Sitzungen, die in der Regel ein bis zweimal wöchentlich jeweils 50 min umfassen, regelmäßig und verlässlich zu gewährleisten sind. Falls es zu Ausfällen kommt, sind diese rechtzeitig anzumelden. Außerdem sind vor allem bei Kindern, und wenn Jugendliche dies wünschen, zusätzlich begleitende Gespräche mit den Bezugspersonen vorgesehen.
Wenn Sie sich ausführlicher zur Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen informieren möchten, finden Sie im Elternratgeber der BundesPsychotherapeutenKammer weiterführende Informationen.
Coaching/Supervision
Coaching statt Psychotherapie
Eine längerfristige psychotherapeutische Begleitung ist notwendig, wenn für die Betroffenen Belastungen zu anhaltenden Leidensdruck und Symptomen führen. Beim Coaching sind die Einheiten kurzfristig und durch wenige Gespräche und Interventionen unterstützend und hilfreich.
Das Angebot richtet sich an Eltern, die eine aktuelle Problematik auflösen wollen und fachliche Begleitung suchen. Das könnten schwierige und herausfordernde Lebensphasen, z.B. Stress, Beziehungskonflikte, Konflikte in der Schule oder der Ausbildung, Trauer, Lebens- sowie Sinnkrisen notwendig machen.
Das Coaching stellt keine Psychotherapie i.S. des Psychotherapeutengesetzes dar und kann diese selbstverständlich nicht ersetzen. Es ist keine „Heilbehandlung“ und muss daher durch eigene Mittel finanziert werden.
Dieses Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern und Bezugspersonen. Das Coaching kann sowohl im Einzel- als auch in Paar- und Familiengesprächen stattfinden.
Teamcoaching/Teamsupervision
Gern komme ich in Ihr Team, üblicherweise für 100 min pro Supervisionstermin. Nur wenn ausreichend Zeit ist, kann im Team (max. 9 Teilnehmende) ein wirksamer Prozess in Gang kommen.
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Anliegen per Mail oder in der Sprechzeit Fr. 10 bis 11 Uhr telefonisch. Im nächsten Schritt werden wir in einer kurzen vorbereitenden Besprechung, die für Sie wichtigen Fragestellungen der Supervision finden und das Honorar vereinbaren.
Selbstzahlende
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu zahlen. Die Honorargrundlage für eine psychotherapeutische Behandlung ist auch hier in der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt. Die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapiesitzung (à 50 Min.) betragen in der Regel 120,66 € (GOP Ziffer 861, 3,0-facher Satz). Zusätzliche Kosten können anfallen und werden nach GOP berechnet.
Grundsätzlich gilt für dieses Modell, dass die Behandlung Privatsache bleibt und keine Informationen an den Versicherungsträger weitergegeben werden. Es entstehen keine Nachteile für den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen im Rahmen der Behandlung.
Privat Versicherte
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden durch die Beihilfe sowie durch eine überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstattet.
Nach den ersten probatorischen Sitzungen wird ein Bericht an einen Gutachter der Privat- oder Beihilfeversicherung verfasst. Im Anschluss legt der Versicherungsträger fest wieviele Sitzungen übernommen werden.
Je nach Vertragsbedingungen ergeben sich eine unterschiedliche Anzahl an Therapiesitzungen. Bitte erfragen Sie diese vor Behandlungsbeginn und lassen sich ggf. die entsprechenden Antragsformulare zusenden. Von mir bekommen Sie monatlich eine Rechnung, die Sie vorerst selbst tragen und dann bei Ihrer Kasse einreichen und zurückerstattet bekommen.
Das Honorar für die Therapiesitzungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sollte Ihr Tarif die Kosten nicht voll abdecken, kann ein Eigenanteil für Sie anfallen. Es können zusätzliche Kosten für Testdiagnostik, Berichte an die Krankenkassen o.Ä. entstehen.
Gesetzlich Versicherte – Behandlung auf Kostenerstattung
Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz können lange sein. Dies ist vor allem schwierig, wenn der innere Leidensdruck immer größer wird. Laut Rechtsprechung darf die maximale Wartezeit auf einen Therapieplatz nicht sechs Wochen, im Einzelfall drei Monate überschreiten. Bei drei bis fünf gescheiterten Anbahnungsversuchen in diesem Zeitraum haben Sie dann einen Anspruch auf Kostenerstattung nach §13, Absatz 3 SGB V. Als gesetzlich Versicherte haben Sie die Möglichkeit über ein Kostenerstattungsverfahren die Kosten bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Auf der Website der Bundes-Psychotherapeuten-Kammer können Sie sich zur Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse belesen.
In einem Vorgespräch erhalten Sie von mir alle Formulare, die Sie für die Kostenerstattung benötigen.